Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Version 03.04.2024)
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden „Kunden“ genannt) und der ascanius AG sowie deren Tochtergesellschaft R + W Informatik AG (nachfolgend „ascanius“ genannt). Sie gelten für alle Leistungen, welche ascanius für den Kunden erbringt, insbesondere für Leistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Hard- und Software, für Informatikprojekte und für andere Dienstleistungen von ascanius.
1.2 Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Vereinbarungen zwischen dem Kunden und ascanius. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der AGB und den besonderen Vereinbarungen mit dem Kunden gehen die besonderen Vereinbarungen vor.
1.3 Die AGB werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website www.ascanius.ch publiziert. Für den Kunden gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung der AGB, unter Berücksichtigung allfälliger Anpassungen gemäss Ziffer 14.1 dieser AGB.
2. Offerte und Vertragsabschluss
2.1 Für den Abschluss von Einzelverträgen (z.B. SLA-Verträge, Einzelbestellungen von Waren und/oder Dienstleistungen, Käufe im Online-Shop, Bestellung von Cloud-Services etc.) unterbreitet ascanius dem Kunden auf Anfrage in der Regel zuerst eine Offerte per E-Mail oder in Schriftform. Für Aufträge mit geringem Auftragsvolumen kann die Offerte auch bloss mündlich erfolgen.
2.2 Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgehalten wird, gilt eine Offerte in der Regel für eine Dauer von 10 Tagen ab Zustellung der Offerte an den Kunden. Vorbehalten bleiben Preisanpassungen, welche sich durch kurzfristige Preisanpassungen der Hard- und Softwarelieferanten ergeben. In der Offerte nicht enthalten sind allfällige Leistungen Dritter (z.B. Implementationsleistungen anderer Software- oder Hardwarelieferanten der Kunden etc.), welche direkt von den Dritten an den Kunden in Rechnung gestellt werden.
2.3 Der Einzelvertrag kommt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden zustande. Diese kann mündlich oder schriftlich (inkl. E-Mail) erfolgen.
2.4 Eine Änderung des Einzelvertrags nach erfolgter Annahme durch den Kunden (Bestellungsänderung etc.) hat in der Regel schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen und ist von der anderen Vertragspartei schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. Sind mit der Vertragsveränderung Zusatzkosten verbunden, trägt der Kunde diese Kosten zu den jeweils gültigen Ansätzen von ascanius.
3. Dienstleistungen
3.1 ascanius verpflichtet sich zur sorgfältigen Erfüllung der ihr erteilten Aufträge. Sie informiert den Kunden umgehend, falls es bei der Auftragsabwicklung zu Verzögerungen kommt oder falls sich andere Schwierigkeiten abzeichnen.
3.2 ascanius verpflichtet, dass sie zur Erbringung ihrer Dienstleistungen ausschliesslich dafür ausgebildetes Fachpersonal verwendet und dass diese mit der im Betrieb üblichen Sorgfalt agieren.
3.3 Die im Einzelauftrag zwischen ascanius und dem Kunden vereinbarten Meilensteine und Termine sind blosse Richtwerte und sind – vorbehältlich einer gegenteiligen Vereinbarung im Einzelauftrag – nicht verbindlich.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, ascanius die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Angaben sowie Zugänge zum eigenen EDV-System zu gewähren (inkl. Überlassen eines Logins für den Fernzugriff als Administrator, VPN-Verbindung zum Kundensystem etc.).
3.5 Sofern der Kunde mit ascanius keinen SLA-Vertrag abschliesst, nimmt er zur Kenntnis, dass ascanius keine allgemeine Betreuung / Überwachung seiner IT-Systeme vornimmt, sondern die Tätigkeit allein auf den konkreten ihr erteilten Einzelauftrag ausrichtet. Entsprechend ist es auch nicht in der Verantwortung von ascanius, den Kunden nach Erfüllung des Einzelauftrags weiterhin zu betreuen, namentlich ihn auf später auftretende Sicherheitslücken, Updates etc. aufmerksam zu machen. Vielmehr erklärt sich der Kunde, indem er keinen SLA-Vertrag abschliessen will, ausdrücklich bereit, sich selbst um die weitere Betreuung seiner IT-Systeme (inkl. der von ascanius vorgenommenen Einrichtungen dieses IT-Systems) zu kümmern. ascanius kann diesbezüglich auch keinerlei Haftung und Verantwortung übernehmen.
3.6 Sofern der Kunde von ascanius die Herausgabe des von ascanius für den Kunden verwendeten Admin-Kennworts verlangt, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass er mit diesen Zugangsdaten den vollständigen Zugriff auf alle Daten und Einstellungen im System erlangen kann. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr festgestellt werden kann, ob eine Einstellung am IT-System des Kunden durch ascanius oder den Kunden selbst vorgenommen wurde. Durch Fehlbedienungen und falsch Einstellungen kann es zu Fehlfunktionen, Sicherheitslücken und Datenverlusten kommen. Der Kunde übernimmt die damit verbundenen Risiken und entbindet ascanius von der entsprechenden Haftung.
4. Lieferung von Hard- und Software (Waren)
4.1 Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für ascanius grundsätzlich freibleibend. Teillieferungen sind jederzeit zulässig.
4.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben gelieferte Waren im Eigentum von ascanius und dürfen weder verpfändet noch an Dritte übertragen werden. ascanius kann den entsprechenden Eigentumsvorbehalt jederzeit eintragen lassen. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts notwendigen Zustimmungen zu erteilen.
4.3 Der Versand von Waren durch ascanius an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden. Allfällige Beschädigungen der Ware müssen beim Empfang der Ware unverzüglich an den Transporteur gemeldet werden.
4.4 Die gelieferte Ware (Art und Umfang) ist bei Entgegennahme zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Art und Menge der gelieferten Waren haben innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
5. Besondere Bestimmungen für Bestellungen im Online-Shop
5.1 Für Bestellungen des Kunden im Online-Shop von ascanius gelten folgende besonderen Bestimmungen (welche anderen abweichenden Bestimmungen dieser AGB vorgehen):
5.2 Die Preise im Online-Shop verstehen sich als Nettopreise (exkl. MWST) in Schweizer Franken, zuzüglich den bei der Bestellung ausgewiesenen Verpackungs- und Transportkosten. ascanius behält sich vor, die Preise nach Eingang einer Bestellung infolge von Kostensteigerungen (Materialkosten, Umrechnungskurse) anzupassen, gibt diesfalls dem Kunden aber die Gelegenheit, die Bestellung zu bestätigen oder wieder zu stornieren.
5.3 Nutzen und Gefahr der Ware geht mit der Aufgabe zum Versand der Ware durch die ascanius auf den Kunden über. Beanstandungen betreffend Beschädigung oder Verlust der Ware sind vom Kunden innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
5.4 Für Materialrücksendungen und/oder Reparaturaufträge muss bei ascanius unter der Telefonnummer 062 / 837 70 00 eine RMA Nummer beantragt werden. Die Ware ist in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung an die von ascanius mitgeteilte Rücksendeadresse einzusenden. Andernfalls wird ein Bearbeitungszuschlag von CHF 50.00 (zzgl. MWST) in Rechnung gestellt. Bei Rücksendungen von Waren ausserhalb der Garantiezeit wird der Aufwand für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit mindestens CHF 60.00 (zzgl. MWST) in Rechnung gestellt.
5.5 Die über den Online-Shop bezogenen Waren werden nur an Adressen in der Schweiz geliefert. Eine Ausfuhr dieser Waren ins Ausland ist nicht gestattet.
6. Besondere Bestimmungen für SLA-Verträge
6.1 Im Rahmen der mit den Kunden abgeschlossenen SLA-Verträge gelten folgende besonderen Bestimmungen (welche anderen abweichenden Bestimmungen dieser AGB vorgehen):
6.2 ascanius kann mit dem Kunden einen oder mehrere Service-Verträge (SLA-Verträge) abschliessen. Die unter dem SLA-Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen werden im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Ziel ist es, das Kundensystem in einem betriebsbereiten Zustand zu halten und dabei die höchstmögliche Verfügbarkeit bei optimalen Betriebskosten zu erreichen. ascanius informiert den Kunden über Umstände, welche die Pflege, Wartung und den Support wesentlich erleichtern, verbilligen, erschweren oder gar verunmöglichen.
6.3 Der Kunde kann jederzeit die Änderungen der unter dem SLA-Vertrag vereinbarten Leistungen beantragen. ascanius teilt dem Kunden innerhalb eines Monats schriftlich mit, ob und unter welchen finanziellen und operativen Bedingungen sie die Änderungen durchführen kann.
6.4 Unter den SLA-Verträgen gelten folgende Begriffsdefinitionen:
- Werktage / Feiertage: Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen sind schweizweite sowie regionale, gesetzlich den Sonntagen gleichgestellte Feiertage.
- Bereitschaftszeiten: Zeiten, in welchen Störungsmeldungen oder Änderungswünsche an ascanius gemeldet werden können. Es gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 2.
- Reaktionszeit: Die Reaktionszeit ist die Zeitperiode vom Eingang der Störungsmeldung bis zum Beginn der Intervention. Zur Reaktionszeit werden nur die Stunden innerhalb der Bereitschaftszeit gezählt. Eingang der Störungsmeldung erfolgt ausschliesslich über die im SLA-Vertrag definierten Kanäle.
- Interventionszeit: Die Interventionszeit beginnt mit dem Eingang der Störungsmeldung. Die Erfahrung von ascanius zeigt, dass ca. 75 % der Störungen oder Änderungen bereits während dieser Phase behoben, bzw. bearbeitet werden können. Falls dies nicht der Fall ist, erhält der Kunde am Ende dieser Periode einen Termin, bis wann die Arbeit durchgeführt wird (Behebungs- bzw. Bearbeitungszeit). Zur Interventionszeit werden nur die Stunden innerhalb der Bereitschaftszeit gezählt.
- Behebungs- oder Bearbeitungszeit: Falls die Störung oder die Änderung während der Interventionszeit nicht behoben, bzw. durchgeführt werden kann, beginnt die Behebungs- bzw. Bearbeitungszeit. Die Behebungs- bzw. Bearbeitungszeit kann in diesem Vertrag nicht festgelegt werden, sondern wird für jeden Fall in der Interventionszeit ermittelt.
- Störungen: Störungen behindern oder verhindern den Betrieb des Kundensystems. Der Betrieb ist nicht oder nur eingeschränkt möglich.
- Wartungspauschale: Freigabe, Verteilung und Installation von Sicherheitsupdates und Patches für Windows Betriebssysteme und Standardapplikationen wie z.B. Adobe Reader, Office, Firefox & Co.
- Kontrolle des Backups: Die Kontrolle des Backups umfasst (i) die Überwachung der Statusmeldungen und der Funktionalität, (ii) die frühzeitige Erkennung und Benachrichtigung bei Störungen und (iii) auf Kundenwunsch hin die 1 x jährliche Wiederherstellungsprüfung.
- Monitoring: Das Monitoring umfasst (i) 7x24 Überwachung von Hardware (CPU, RAM, Harddisk, Netzteil), Software (Backup, Antivirenschutz, Dienste), Netzwerk (Firewall, Switches, NAS) und (ii) Benachrichtigung bei Störungen während Supportzeiten.
6.5 Im SLA-Vertrag explizit nicht enthalten sind Neuinstallationen (auch in Form von Plattformänderungen und Plattformerweiterungen, Software- und Hardwarekosten, Reparatur- und Ersatzteilkosten, Verbrauchsmaterial, Initialkosten und die Bearbeitung sowie Abwicklung von Hersteller-Garantiefällen. Diese Leistungen werden ausserhalb des SLA-Vertrags zu normalen Stundensätzen offeriert bzw. in Rechnung gestellt.
6.6 Über alle von ascanius AG erbrachten und nach Aufwand in Rechnung gestellten Leistungen erhält der Kunde mit der Rechnung einen Rapport. Dieser nennt Datum, Art und Dauer des Einsatzes.
6.7 Wartungsarbeiten: Geplante Wartungsarbeiten zur Systempflege werden in Absprache mit dem Kunden durchgeführt. Dringende Wartungsarbeiten können jederzeit und ohne längerfristige Ankündigung durch ascanius durchgeführt werden. Dies ist zum Beispiel notwendig, um bekannte Sicherheitslücken, die eine akute Gefährdung der Datensicherheit oder der generellen Systemsicherheit darstellen, unverzüglich zu schliessen. Dringende Wartungsarbeiten verfolgen immer das Ziel, potenzielle Einschränkungen in der Erreichbarkeit der Infrastruktur proaktiv zu vermeiden. Im Rahmen der Wartungsarbeiten kann es vorkommen, dass ausserhalb der Büro-Zeiten PC und Server automatisch neu gestartet werden müssen. Der Kunde ist verantwortlich, bei Arbeitsende seine Dokumente zu speichern und geöffnete Programme zu beenden, um Datenverluste zu vermeiden.
6.8 Bei Beendigung des SLA-Vertrags durch eine der Parteien übernimmt der Kunde von ascanius per Stichtag der Vertragsbeendigung die alleinige Verantwortung für die weitere Betreuung seiner IT-Systeme. Sofern im Rahmen der Tätigkeit von ascanius die Firewalls (und andere Security-Einrichtungen) des Kunden betreut wurden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die diesbezüglichen Firewall- und Security-Einstellungen zentral durch ascanius verwaltet und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die im System von ascanius vorgenommenen und verwalteten Einstellungen und Konfigurationen können dem Kunden oder seinem neuen IT-Partner nicht ausgehändigt werden. Vielmehr ist es nach Vertragsbeendigung die Aufgabe des Kunden oder seines neuen IT-Partners, die entsprechenden Einstellungen in Eigenregie aufzusetzen und zu implementieren.
7. Besondere Bestimmungen für Cloud-Services
7.1 Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten für die von ascanius erbrachten Cloud-Services (inkl. von ascanius vertriebene Cloud-Services von Drittanbietern wie Microsoft Inc., swiss cloud computing ag, iWay AG usw.). Sie gehen allfälligen abweichenden anderen Bestimmungen dieser AGB vor.
7.2 Sofern ascanius gegenüber dem Kunden Cloud-Services von Drittanbietern vertreibt, gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter auch für das Verhältnis zwischen ascanius und dem Kunden. Der Leistungsumfang der Cloud-Services sowie allfällige Haftungsbestimmungen und Haftungsausschlüsse des Drittanbieters in dessen Geschäftsbedingungen gelten jeweils analog für das Vertragsverhältnis zwischen ascanius und dem Kunden. Die nachfolgenden Regelungen dieses Abschnitts kommen nur zur Anwendung, sofern sie mit den Geschäftsbedingungen des Drittanbieters nicht in Widerspruch stehen.
7.3 Der Kunde unternimmt alles, um die ordnungsgemässe und getreue Ausübung der Cloud-Services zu gewährleisten. Insbesondere verpflichtet er sich, ascanius über Umstände zu unterrichten, die möglicherweise auf die Vertragsausführung haben könnten. Der Kunde hat ascanius über sämtliche Aspekte, welche seine Vertragsfähigkeit oder die Qualität der von ascanius zu erbringenden Leistungen beeinträchtigen könnten, wahrheitsgetreu zu informieren. Der Kunde hält sich bei der Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Leistungen an die gesetzlichen und die von ihm eingegangenen vertraglichen Pflichten und haftet für Handlungen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur. Der Kunde entbindet ascanius im Fall einer Strafverfolgung von jeglicher Verantwortung.
7.4 ascanius haftet dem Kunden in keinem Fall für Handlungen, Unterlassungen, Leistungsunterbrechungen, Qualitätsprobleme oder Verspätungen, die durch Dritte entstehen. ascanius haftet nicht für die Art und den Inhalt der auf dem Internet verbreiteten Daten (Texte, Bilder, Tondateien, usw.), insbesondere solche mit gewalttätigen, pornografischen, rassistischen oder die Menschenwürde verletzenden Inhalt. Es obliegt dem Kunden, die von ihm als nötig erachteten Massnahmen zu treffen, wenn seine Verbindung oder sein Anschluss von Minderjährigen, Unbefugten oder sensiblen Personen genutzt wird.
7.5 Der Kunde ist allein für den Schutz seiner persönlichen Daten sowie sämtlicher Elemente oder Daten, die ihm den Zugang zu den bereitgestellten Cloud-Services ermöglichen (Code, Login, Passwort, PIN-/PUK-Code, usw.) verantwortlich. Die betrügerische Verwendung von Zugangsdaten des Kunden kann schwerwiegende Folgen haben, wie den Identitätsdiebstahl oder Mehrkosten, für welche ascanius keine Haftung übernimmt. ascanius übernimmt im Rahmen der Cloud-Services keine Haftung für Spamming, Hacking, Virenübertragungen und andere Eindringungsversuche in den Computer des Kunden über das Internet sowie für die dadurch verursachte Vernichtung, Beschädigung oder Änderung von Daten.
7.6 ascanius haftet weiter nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine vorübergehende oder dauernde Unterbrechung oder Verzögerung der Leistungen oder des Netzwerks, wie entgangene Gewinne, Verluste von geschäftlichen Daten, Nicht-Verfügbarkeit der Daten. usw. (direkte und indirekte Schäden), entstehen. Weiter haftet ascanius weder gegenüber dem Kunden noch Dritten für Schäden, welche direkt oder indirekt durch die gemäss diesem Vertrag erbrachten Dienstleistungen oder durch die Benutzung der Geräte aus einem anderen Grund entstanden sind, mit Ausnahme der unmittelbaren Schäden, welche ascanius bzw. ein allfälliger Drittanbieter der Cloud-Services grobfahrlässig verschuldet haben. Die Haftung ist zudem beschränkt auf die Höhe des Betrages, welcher vor dem Eintritt des Schadens für die Erbringung der Cloud-Services an ascanius bezahlt wurde.
7.7 Die vertraglich vereinbarten oder im Abonnement inbegriffenen Cloud-Services werden als Ganzes gewährt und sind zeitlich befristet. Der Kunde kann den Vertrag demnach nicht nur für einen Teil der Leistungen kündigen. Ohne vorgängige schriftliche Genehmigung ist es dem Kunden untersagt, Leistungen, die von ascanius oder einem Drittanbieter im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt werden, an Dritte zu übertragen, weiterzuverkaufen oder abzutreten. Die von ascanius oder einem Drittanbieter bereitgestellten öffentlichen Internet-Adressen (IP-Adressen) gehen nicht in den Besitz des Kunden über. Sie bleiben jederzeit Eigentum von ascanius bzw. des Drittanbieters.
7.8 Bei nachgewiesener, dauernder oder längerer Nichtverfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Cloud-Services, für die der Kunde nicht verantwortlich gemacht werden kann, erstattet ascanius dem Kunden die Gebühr für die verbleibende Vertrags- oder Abonnementsdauer ab Eintreten der Nichtverfügbarkeit zurück (pro-rata-temporis-Berechnung). Ausdrücklich vorbehalten bleibt höhere Gewalt zur Entlastung von ascanius. Unter längerer Nichtverfügbarkeit im Sinne des vorgängigen Absatzes versteht man eine Dauer von mindestens zwei aufeinander folgenden Werktagen ab Erhalt des Einschreibens, in dem der Kunde ascanius über den Leistungsunterbruch unterrichtet.
7.9 Befindet sich der Kunde mit den von ihm geschuldeten Zahlungen trotz Mahnung in Verzug, ist ascanius berechtigt, die Leistungen ohne weitere Benachrichtigung einzustellen. Der Kunde trägt die volle und alleinige Verantwortung für die Konsequenzen der Leistungsunterbrechung und kann keine Entschädigung gegenüber ascanius geltend machen. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung in der Folge nach, werden die Leistungen bei Erhalt des ausstehenden Betrags wieder aufgenommen. Die Kosten für die Wiederaufnahme der Leistungen trägt der Kunde. Werden die offenen Rechnungen nicht beglichen, kann ascanius den Vertrag über die Cloud-Services vorzeitig kündigen.
7.10 Der Kunde verpflichtet sich, jedes unangemessene oder missbräuchliche Verhalten zu unterlassen. Als unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten im Sinn dieser Bestimmung gelten insbesondere: a) missbräuchliche Nutzung der unlimitierten Internetverbindung (z.B. ununterbrochenes Downloaden durch einen oder mehrere Computer; b) jede Verwendung, die das gute Funktionieren und die Sicherheit des Internets beeinträchtigt (z.B. Spamming); c) systematischer und/oder aggressiver Versand von Werbemails usw. (z.B. Spamming); d) Versand von Nachrichten, Dateien u.ä. oder die Bereitstellung von Websites und Informationen (Blogs) mit gewalttätigem, pornografischem, rassistischen oder illegalem Inhalt; e) zweckwidrige Verwendung der von ascanius zur Verfügung gestellten Dienstleistungen. In jedem Fall entscheidet ascanius, ob ein rechtswidriges, unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten vorliegt. Sie stützt sich dabei insbesondere auf Beschwerden anderer Anwender. ascanius kann nach freiem Ermessen den Kunden mahnen oder die Leistung ohne weitere Benachrichtigung einstellen, bis der Kunde sich verpflichtet, das ihm angelastete Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Weigert sich der Kunde, eine solche Verpflichtung einzugehen, oder bei wiederholtem vertragswidrigem Verhalten sowie bei strafrechtlich relevantem Verhalten des Kunden kann ascanius den Vertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und ascanius verstehen sich als Nettopreise (exkl. MWST) in Schweizer Franken.
8.2 Der Verkauf von Hard- und Software erfolgt zu den in der Offerte bzw. im Online-Shop ausgewiesenen Festpreisen.
8.3 Die in Offerten und Verträgen genannten Preise für Dienstleistungen sind Richtwerte (sofern nicht explizit Pauschalpreise angeboten werden). Die Abrechnung erfolgt nach den effektiv geleisteten Stunden zu den mit dem Kunden vereinbarten Stundensatz (oder bei fehlender Vereinbarung eines Stundensatzes zu den von ascanius üblicherweise für solche Arbeiten verrechneten Stundensätzen). Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet.
8.4 Die vereinbarten oder von ascanius üblicherweise verrechneten Stundensätze gelten im Rahmen der normalen Arbeitszeit von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr (Bereitschaftszeit). Ausserhalb dieser Bereitschaftszeit werden Zuschläge von 50% (Werktage) bzw. von 100% (Sonntage und gesetzliche Feiertage) verrechnet.
8.5 Die Rechnungsstellung für Hardware und Software (inkl. Online-Shop) erfolgt in der Regel bei Anlieferung der Ware beim Kunden und ist innert 10 Tagen zu begleichen. Bei grösseren Aufträgen ist ascanius nach eigenem Ermessen berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen.
8.6 Die Rechnungsstellung für die Pauschalen aus SLA-Verträgen, für Managed Services, Lizenzen, Garantieverlängerungen und andere laufend wiederkehrenden Leistungen erfolgt jeweils jährlich zu Beginn des Kalenderjahres. Bei einem unterjährigen Vertragsabschluss erfolgt die Rechnungsstellung bei Vertragsabschluss pro rata temporis für die Dauer bis zum Ende des Kalenderjahres (angebrochene Monate werden ganz verrechnet). Die Mindestlaufzeit für die entsprechenden Services und Leistungen beträgt jeweils 12 Monate. Entscheidet sich der Kunde, die entsprechenden Services während der Mindestlaufzeit (bzw. einer nachfolgenden Verlängerung) nicht mehr zu benutzen, ist für die bereits abgeschlossene Laufzeit die volle Gebühr geschuldet.
8.7 Die Rechnungsstellung für übrige laufende Dienstleistungen erfolgt in der Regel monatlich. Die Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen.
8.8 Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 6% p.a. geschuldet. Zudem ist ascanius berechtigt, ihre Dienstleistungen zu unterbrechen oder nach vorgängiger Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die dadurch entstehenden Kosten und Schäden sind vom Kunden zu tragen.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
9.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ascanius im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden erhält. Darunter können sich auch geschützte Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes befinden.
9.2 ascanius verpflichtet sich, die ihr eingeräumten Zugriffe auf Daten und Unterlagen des Kunden ausschliesslich zur Erfüllung der ihr erteilten Aufträge zu verwenden. ascanius verpflichtet sich, alle im Rahmen ihrer Arbeiten erlangten Kenntnisse betreffend den Kunden und den vom Kunden gehaltenen Daten Dritter streng vertraulich zu behandeln und weder für sich selbst zu nutzen noch Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen. ascanius verpflichtet sich, alle vernünftigen und erforderlichen Massnahmen zur Einhaltung der Vertraulichkeit zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass die Vertraulichkeit intern (d.h. durch eigene Organe und Mitarbeiter) sowie extern (Berater, Vertreter und sonstige Hilfspersonen) eingehalten bzw. durchgesetzt wird.
9.3 ascanius verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren, datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollumfänglich einzuhalten. Soweit der Kunde die Webseite bzw. den dort integrierten Webshop von ascanius benutzt, wird auf die detaillierte Datenschutzerklärung unter www.ascanius.ch/firma/datenschutz.html verwiesen, welche der Kunde durch Bestätigung des Cookie-Banners bei der erstmaligen Nutzung der Website anerkennt.
10. Höhere Gewalt
10.1 Ausserhalb des Einflussbereichs von ascanius stehende Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner von ascanius, sowie andere Ereignisse höherer Gewalt (Streik, Unfälle, Brand, Naturkatastrophen etc.) berechtigen ascanius unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen (Waren) bzw. Erfüllungsfristen (Dienstleistungen) und/oder Aufhebung der abgeschlossenen Vereinbarung.
11. Gewährleistung und Haftung / Vorgehen bei Mängeln
11.1 ascanius haftet gegenüber den Kunden für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Hilfspersonen wird maximal auf den Betrag der erbrachten Dienstleistungen beschränkt.
11.3 Die Haftung für indirekte Schäden und für Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbruch, Datenverlust, Ansprüche Dritter) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.4 Bei Mängeln installierter Hardware oder Software, gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Hardware- oder Software-Herstellers (in der Regel ist dabei die Gewährleistung des Hardware- oder Software-Herstellers auf die blosse Behebung des Softwarefehlers oder den Austausch der fehlerhaften Hardware beschränkt, während jede weitere Haftung vollumfänglich ausgeschlossen wird). ascanius übernimmt keine weitere Haftung, namentlich auch nicht die Kosten für die Fehlersuche und Fehlerbehebung, für die Wiederherstellung verlorener Daten, für die Kosten notwendiger Überbrückungsmassnahmen usw.
11.5 Der Umfang der Gewährleistungs- und der Garantieleistungen für die Lieferung von Waren (inkl. Online-Shop) richtet sich ausschliesslich nach der vom Hersteller gewährten Garantie. ascanius tritt allenfalls ihr zustehende Garantieansprüche an den Kunden ab, damit der Kunde diese Ansprüche direkt gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Eine weitergehende Haftung von ascanius aus Garantie oder Gewährleistung gegenüber dem Kunden wird ausdrücklich wegbedungen.
11.6 Aufwendungen von ascanius für die Suche und Behebung von Mängeln aus gelieferter Ware von Drittherstellern wird dem Kunden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern zwischen den Parteien diesbezüglich kein Supportvertrag abgeschlossen wurde.
11.7 ascanius gewährleistet, dass sie zur Erbringung ihrer Dienstleistungen ausgebildetes Fachpersonal verwendet und dass diese mit der im Betrieb üblichen Sorgfalt agieren. Sämtliche darüber hinaus gehenden Gewährleistungsansprüche für erbrachte Dienstleistungen werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
12. Abtretungsverbot
12.1 Ohne vorgängige, schriftliche Zustimmung durch ascanius darf der Kunde keine Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit ascanius an einen Dritten abtreten.
13. Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort für alle Leistungen von ascanius ist der Geschäftssitz von ascanius oder – sofern und soweit die Arbeiten vor Ort beim Kunden erbracht werden müssen – die Betriebsstätte des Kunden.
14. Anpassungen der AGB
14.1 ascanius ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB während der Dauer der Vertragsbeziehung mit dem Kunden zu ändern. Die Änderung wird gegenüber dem Kunden wirksam, sofern ascanius dem Kunden die neuen AGB in Schriftform oder per E-Mail mitteilt und der Kunde der Anwendung der neuen AGB nicht innert 30 Tagen schriftlich oder per E-Mail widerspricht.
14.2 Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die wirtschaftlich und rechtlich der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen ascanius und dem Kunden unterliegen materiellem Schweizer Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen gemäss schweizerischem internationalem Privatrecht und der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts).
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und ascanius ist CH-5035 Unterentfelden. ascanius ist jedoch wahlweise auch berechtigt, ihre Ansprüche am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.